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Unterrichts­begleitende Therapien

Sprachförderung, Physio- und Ergotherapie sind integrative Bestandteile des Unterrichts. Ausgehend vom Prinzip der Ganzheitlichkeit ist jegliche individuelle Förderung in diesen Bereichen eine in den Gesamtunterricht eingebundene Fördermaßnahme. Sprachheilpädagogische/logopädische, physio- und ergotherapeutische Förderung sind die unterrichtliche Arbeit unterstützende und ergänzende Instrumente. Die Klassenleitungen beraten sich mit den an der Schule tätigen Sprachheilpädagogen und Mitarbeitern in therapeutischer Funktion über Formen und Häufigkeit der individuellen Förderung. Die Verantwortung für alle individuellen Förderziele und deren Umsetzung liegt bei den Klassenleitungen (d.h. die Organisation und Einbindung der Einzel- oder Kleingruppenförderung in den Unterricht, ist von den Klassenlehrern zu leisten). Über den Einsatz externer Therapeuten entscheidet im Einzelfall die Schulleitung in Absprache mit der Klassenleitung. Die individuellen Förderzeiten sind mit den Klassenleitungen abzusprechen und bleiben auf die Randzeiten des täglichen Unterrichts beschränkt.

Eltern sind kompetente Partner in der schulischen Erziehungs- und Bildungsarbeit. Die individuellen Lernstände, Förderziele und Umsetzungsmöglichkeiten, wie sie im Individualplan niedergelegt sind, werden mit den Eltern ausführlich besprochen.